Hypothekenkredite zu anderweitigen Finanzierungen nutzen

Der Hypothekenkredit ist ein in der Baufinanzierung heute wenig gebräuchliches Modell, da die meisten Banken die Stellung einer Grundschuld bevorzugen. Allerdings bezeichnen nicht nur Laien häufig den mit einer Grundschuld abgesicherten Immobilienkredit ebenfalls als Hypothekenkredit. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek besteht darin, dass die Grundschuld als solche nicht an eine konkrete bestehende Forderung gebunden ist. Somit lässt sich eine einmal in das Grundbuch eingetragene Grundschuld nach der Tilgung des ersten Darlehens jederzeit für Folgekredite erneut verwenden. Die Hypothek berechtigt die Bank ebenso wie die Grundschuld dazu, das belastete Grundstück zu verwerten, wenn der Kunde die Raten des entsprechenden Kredites nicht vereinbarungsgemäß bezahlt. Außer auf Grundstücke kann eine Hypothek auch auf Schiffe aufgenommen werden, allerdings hat die Schiffshypothek für private Kreditnehmer so gut wie keine praktische Bedeutung. Die Verbindung eines Hypothekenkredites mit der Immobilienfinanzierung ist üblich, sie beruht aber nicht auf gesetzlichen Einschränkungen. Grundstückseigentümer und Hausbesitzer können theoretisch zu jedem beliebigen Zweck einen durch eine Hypothek beziehungsweise mittels einer Grundschuld abgesicherten Kredit aufnehmen.


Eine nennenswerte wirtschaftliche Bedeutung hat die durchaus mögliche Vergabe von Hypothekenkrediten zu anderen Zwecken als für die Immobilienfinanzierung jedoch nicht. Der Hypothekenkredit besteht aus drei unterschiedlichen Teilverträgen. Der Darlehensvertrag regelt die Auszahlung sowie die anschließende Tilgung des Hypothekenkredites. Mit der dinglichen Einigung vereinbart der Immobilienerwerber den Abschluss einer Hypothek und ihre Eintragung in das Grundbuch. Der Sicherungsvertrag regelt, welche Sicherheiten der Kreditnehmer stellt und in welchen Fällen sich der Kreditgeber aus den gestellten Sicherheiten bedienen darf. Obgleich der Sicherungsvertrag als eigenständiger Vertrag gilt, können seine Bestimmungen formal im Kreditvertrag enthalten sein. Der Sicherungsvertrag gewährleistet, dass der Kreditgeber sich nur bei tatsächlich bestehenden Forderungen aus der Hypothek oder einer Grundschuld bedienen darf. Diese Bestimmung ist bei einem Hypothekenkredit im Gegensatz zu einer Grundschuldabsicherung zwar ohnehin Bestandteil der gesetzlichen Definition einer Hypothek, dennoch ist der Sicherungsvertrag unverzichtbar, da er das Verwertungsrecht der Bank konkretisiert.

Der Hypothekenkredit ist eine auf Grund der hohen Kreditsumme bei einem Immobilienerwerb unverzichtbare Absicherung des Immobiliendarlehens. Für den Kreditnehmer bietet der Hypothekenkredit den Vorteil, dass er sein Immobiliendarlehen zu einem günstigen Zinssatz erhält, da das Zugriffsrecht der Bank auf das finanzierte Grundstück eine hohe Kreditsicherheit darstellt. Es ist möglich, dass auf einem Grundstück mehrere Hypotheken in unterschiedlichen Rängen lasten. Eine Hypothek ist grundsätzlich veräußerbar, so dass Banken einen Hypothekenkredit verkaufen können. Der Käufer einer Hypothek übernimmt auch den Sicherungsvertrag. Für den Kreditnehmer ist ein Verkauf des Hypothekendarlehens dennoch oftmals nachteilig, da ein anonymer Aufkäufer im Gegensatz zur ursprünglichen Bank seltener zu einer Änderung der Rückzahlungsbedingungen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kreditnehmers bereit ist. Der Verkauf eines Hypothekenkredites kann vertraglich ausgeschlossen werden. Es ist möglich, für einen Hypothekenkredit den Kreditantrag online zu stellen. Zu den Vorteilen eines im Internet gestellten Hypothekenkredites gehört neben den günstigeren Zinsen die einfache Vergleichsmöglichkeit der Konditionen unterschiedlicher Banken durch den Kreditnehmer.